Was, wenn sich der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht an die Verfassung hält?

vor 3 Monaten

Was, wenn sich der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht an die Verfassung hält?
Bildquelle: Tichys Einblick

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September des Jahres halten etliche  Beobachter der demoskopischen Entwicklung eine parlamentarische Mehrheit für die Wahl eines Ministerpräsidenten von der AfD für möglich.

Thomas Kemmerich, FDP, wurde am 5. Februar 2020 im Thüringer Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt. In den ersten beiden Wahlgängen brauchte es die absolute Mehrheit (Mehrheit aller Abgeordneten). Im dritten Wahlgang reichte die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Kemmerich erhielt 45 Stimmen, Bodo Ramelow, SED-Die Linke, 44. Die entscheidenden Stimmen kamen von der AfD, die ihren eigenen Kandidaten zurückzog und Kemmerich wählte. Auch Teile der CDU stimmten für Kemmerich.

FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki reagierte umgehend und normal: „Es ist ein großartiger Erfolg für Thomas Kemmerich. Ein Kandidat der demokratischen Mitte hat gesiegt. Offensichtlich war für die Mehrheit der Abgeordneten im Thüringer Landtag die Aussicht auf fünf weitere Jahre Ramelow nicht verlockend.“

Kanzlerin Merkel Merkel nannte die Wahl „unverzeihlich“ und sagte, sie müsse  „unverzüglich rückgängig gemacht werden.“ Aus dem Ausland ließ sie verlauten: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.“

FDP-Christian Lindner gab dem Druck von Frau Merkel nach, Kubicki dem von Lindner. Kemmerich trat am 8. Februar 2020 zurück. Bodo Ramelow wurde erneut zum Ministerpräsidenten gewählt. Das Bundesverfassungsgreicht verhandelte später nur die Äußerungen von Kanzlerin Merkel. Der Zweite Senat gab im Juni 2022 mit fünf gegen drei Stimmen der von der AfD eingereichten Organklage voll statt. Merkel habe ihre Neutralitätspflicht als Kanzler verletzt und unzulässig in die Rechte der AfD eingegriffen, indem sie die Partei generell demokratieschädlich nannte.

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