Landeswahlausschuss stellt Sitzverteilung in Berlin fest – Senat kann „keine Regelungslücke“ erkennen

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Landeswahlausschuss stellt Sitzverteilung in Berlin fest – Senat kann „keine Regelungslücke“ erkennen
Bildquelle: Apollo News

Der Berliner Landeswahlausschuss hat am Montag das endgültige Ergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus festgestellt. Gegenüber dem vorläufigen Wahlergebnis ist insbesondere ein Wahlkreis im westlichen Bezirk Spandau nach einer Neuauszählung gekippt: Dort hat nun doch die AfD knapp die Mehrheit der Stimmen erhalten, nicht die CDU (Apollo News berichtete). Was das alles genau für die Sitzverteilung bedeutet, ist allerdings unklar – Bedenken hinsichtlich der Rechtsgrundlage wischte der Wahlausschuss beiseite.

Nach dem Willen von Landeswahlleiter und Landeswahlausschuss soll das Berliner Abgeordnetenhaus in Zukunft 153 Sitze haben. Das sind 23 mehr als mindestens vorgesehen. Das liegt an den Überhangmandaten der CDU auf Bezirksebene. Diese werden auf Landesebene pauschal ausgeglichen, indem eine neue Parlamentsgröße gewählt wird. Dabei wird der ungerundete Sitzanspruch der am stärksten überhängenden Partei (eben der CDU) möglichst genau ihrer Sitzzahl inklusive Überhangmandaten aus einem ersten Verfahrensschritt (33) angenähert.

Für dieses Verfahren und die dabei angewendete Formel fehlt jedoch eine konkrete gesetzliche Grundlage. Bislang war die Vorgehensweise in der Landeswahlordnung geregelt. Den entsprechenden Paragraphen strich der schwarz-rote Senat allerdings noch vor der Wahl (mehr dazu hier).

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