Der Weltklimarat hat eine wegweisende Neubewertung vorgenommen. Die Klimamodelle werden neu sortiert. Besonders betroffen ist der extreme Hochemissionspfad SSP5-8.5 – jenes Szenario, das eine Erwärmung von rund fünf Grad bis Ende des Jahrhunderts beschreibt. Im neuen Modellierungsrahmen wird dieser Pfad nun als „unplausibel“ verworfen und ausrangiert.
Diese Modelle, die extreme Entwicklungen prognostizierten, haben die Klimapolitik der vergangenen Jahre jedoch entscheidend geprägt. Wenn die Welt nicht sofort und radikal gegensteuere, drohe eine Erhitzung um drei, vier oder fast fünf Grad. Mit dieser Drohkulisse wurden nicht nur Gesetzesverschärfungen begründet und die „Energiewende“ vorangetrieben; sie nimmt auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaneutralität eine zentrale Stelle ein. Mit der IPCC-Neubewertung sei „diese Grundlage nun hinfällig“, so der ehemalige Umweltsenator Fritz Vahrenholt.
Die Erwartung drastischer Wetterverschlechterungen rechtfertigte die Entscheidung, Klimaneutralität faktisch zum Verfassungsprinzip zu erheben. Dazu ein Blick zurück. Im Februar 2020 reichten Luisa Neubauer und andere Klimaaktivisten eine Verfassungsbeschwerde gegen das damalige Klimaschutzgesetz ein, unterstützt von Umweltverbänden. Die Logik des Gerichts, die Neubauers Klägerschrift, in zentralen Punkten recht gab, war neu: Zu hohe Emissionen gefährden die Freiheit künftiger Bürger. Wenn der Staat in der Gegenwart zu viel CO2-Verbrauch zulasse, müssten spätere Generationen unter umso härteren Einschränkungen leben, die wiederum nötig würden, um katastrophale Entwicklungen abzuwehren. Das Wort „katastrophal“ taucht mehrfach in der Argumentation auf, an zwei Stellen ist sogar von „apokalyptisch“ die Rede.
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