Das Bundesverfassungsgericht hat über den Eilantrag gegen das umstrittene Gesundheits-Sparpaket der schwarz-roten Koalition entschieden. Der Eilantrag der Grünen wurde abgelehnt.
„Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisie- rungsgesetz abgelehnt“, heißt es in einer Pressemitteilung aus Karlsruhe.
Antragsteller Janosch Dahmen von den Grünen kommentiert auf X: „Die politische Bewertung bleibt: Dieses Gesetz stabilisiert die Beiträge nicht. Es belastet Patientinnen & Patienten, Beschäftigte, Krankenhäuser, Rettungsdienst & Kommunen. Dafür trägt die Koalition die Verantwortung.“
89. Sitzung des Deutschen Bundestages | 09.07.26










