Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag zeigt sich offen für ein Verbot der Thüringer AfD. Fraktionschef Klaus Holetschek sagte gegenüber der dpa, dass es effektiver sei, Probleme zu lösen, als ein „komplettes Parteiverbot“ anzustreben. Allerdings ergänzte er: „Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen.“
Auch der jetzige Landtagsabgeordnete und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback unterstützt die Überlegung eines solchen Teilverbots. Denn viele Extremismusvorwürfe würden an Björn Höcke festgemacht. „Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten.“
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht noch kein Verbot einer Teilorganisation einer Partei ausgesprochen. Im Grundgesetz wird diese Möglichkeit auch nicht explizit erwähnt. Allerdings erlaubt Paragraf 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes diese Möglichkeit. Deshalb spricht sich Bausback für ein Teilverbotverfahren aus: „Meines Erachtens wäre es aber, bevor man ein rechtlich unsicheres Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei einleitet, eine zu überlegende Möglichkeit, einen entsprechend begrenzten Antrag einzureichen.“
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