Ein neuer Gesetzentwurf erlaubt den Strafverfolgungsbehörden bei „besonders schweren“ Umweltdelikten die Überwachung jeglicher Telekommunikation. Die Behörden dürfen demnach auf E-Mails, Chatverläufe und Telefonate zugreifen. Dies und weitere Verschärfungen des Umweltstrafrechts hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen, wie aus einer Mitteilung des von Carsten Schneider geführten Umweltministeriums hervorgeht.
Zudem erhalten die Behörden bei schweren Umweltdelikten zusätzliche Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und zum Abgleich von Fotos mit Aufnahmen im Internet. Dafür soll den Behörden die Nutzung einer Software erlaubt werden. Darüber berichtete unter anderem das Rechtsmagazin LTO.
Neben der Überwachung der Telekommunikation und dem automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich sieht der Gesetzentwurf ebenfalls die Erhöhung der maximalen Geldbußen für Unternehmen vor. Im Falle vorsätzlicher Umweltdelikte soll die Geldbuße vervierfacht werden: Anstelle von zehn Millionen Euro müssen Unternehmen künftig maximal 40 Millionen Euro zahlen. Bei fahrlässigen Umweltdelikten wird die Geldbuße von fünf auf 20 Millionen Euro erhöht.
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