Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab – stattdessen drängt sie auf die Speicherung von IP-Adressen

vor 6 Monaten

Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab – stattdessen drängt sie auf die Speicherung von IP-Adressen
Bildquelle: Apollo News

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich gegen die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Am Donnerstag hatte der bayerische Digitalminister eine solche Pflicht gefordert und auch der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts hatte sich dafür ausgesprochen. „Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig“, sagte sie gegenüber dem Tagesspiegel am Samstag.

Es seien „viele nachvollziehbare Gründe für den Wunsch nach Anonymität“ vorhanden. Dennoch habe auch die Meinungsfreiheit im digitalen Raum Grenzen. Jedoch reiche es für die Strafverfolgung aus, wenn sich die Täter im Nachhinein ermitteln ließen. „Das Grundgesetz schützt gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung.“ Mit ihren Äußerungen widerspricht sie dem Digitalminister Bayerns, Fabian Mehring. Der hatte gegenüber dem Tagesspiegel gesagt: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital.“Wer wisse, dass sein Verhalten im Internet nicht folgenlos bleibe, der „verhält sich verantwortungsvoller – genau das kann öffentliche Debatten spürbar entgiften.“ So erhofft Mehring sich eine Zivilisierung der Debatten im Internet. Auch der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, setzt sich für eine Klarnamenpflicht ein. Durch diese Maßnahme könne man die „öffentlichen Diskussionen im Netz entgiften“. Allerdings müsse es weiterhin möglich sein, „die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen“.

Obgleich Justizministerin Hubig eine Klarnamenpflicht ablehnt, befürwortet sie dennoch eine Vorratsdatenspeicherung. In einem Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist anstatt von Vorratsdatenspeicherung von einer „vorsorglichen IP-Adressenspeicherung“ die Rede. Anbieter von Internetdiensten sollen verpflichtet werden, IP-Adressen, die der Identifikation eines Geräts im Internet dienen, drei Monate lang zu speichern und für den Zugriff durch Sicherheitsbehörden vorzuhalten. Diese Maßnahme solle auch der leichteren Bekämpfung von „strafbarem Hass“ dienen.

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