IS-Terrorist wurde nicht abgeschoben, weil kein Direktflug verfügbar war

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IS-Terrorist wurde nicht abgeschoben, weil kein Direktflug verfügbar war
Bildquelle: Apollo News

Am Samstag wurde der 28-jährige Libyer Omar A. in einer Flüchtlingsunterkunft in Bernau bei Berlin festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant zu haben. Omar A. kam im Herbst 2022 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde im September 2023 abgelehnt, seitdem war er ausreisepflichtig. In sozialen Netzwerken verbreitet Omar A. seinen Hass auf Juden und Israel offen. Gegen den abgelehnten Asylantrag hatte er nicht geklagt, passiert ist trotzdem nichts. Der Islamist konnte weiterhin in der Bundesrepublik bleiben – wie kann das sein?

Das brandenburgische Innenministerium begründet dies gegenüber der BZ wie folgt: „Rückführungen nach Libyen sind aktuell nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen dorthin gibt.“ Eine Ausreise könne somit „lediglich auf freiwilliger Basis geschehen“.

Obwohl der Mann schon seit September 2023 ausreisepflichtig war, erfuhr die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg erst im Juli 2024 von dem Fall. Die Behörde ist für die Beratung bei der freiwilligen Ausreise zuständig.

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