Es gibt eines, worauf man sich beim deutschen Staat doch immer verlassen kann: Antworten zu geben auf Fragen, die niemand gestellt hat. Sowas wie: Wie kann ich über ein Jahr meiner Jugend isoliert in meiner Wohnung verschwenden? Wie kann ich noch mehr Steuern zahlen? Wie kann ich 18,36 Euro im Monat verschenken? Wen muss ich wählen, damit sich der Staat möglichst weit in mein Privatleben einmischt? Und dann natürlich der aktuelle Dauerbrenner: Wie kann ich mich so schnell wie möglich aus Versehen strafbar machen?
Diese Antwort bekommt man nicht auf Papier, in gelben Umschlägen oder aus den Nachrichten, sondern gerne zu gottlosen Zeiten in der Früh, von Polizisten, die überraschend an der Tür klingeln, obwohl die Junggesellinnen-Party doch erst am Donnerstag ist und deren Handschellen nicht mit Leopard-Plüsch überzogen sind. Wenn man sie doch auf Papier bekommt, dann steht da meistens „Strafbefehl“ drüber und mindestens ein geschätztes Monatseinkommen drunter. Dann muss man sich einen Anwalt nehmen und zu allem Überfluss auch noch feststellen, dass die in echt nicht aussehen wie Keanu Reeves in „Im Auftrag des Teufels“.
Die Ehrdelikte, ganz besonders die Beleidigung und ihre Qualifikation im Paragrafen 188 Strafgesetzbuch, sind ein seltsames Phänomen des deutschen Rechts. Nicht zuletzt, weil es sich nach meinem Empfinden etwas verstaubt anfühlt, dass die Ehre etwas ist, das der Staat für mich verteidigt. Man könnte schon darüber nachdenken, ob man dieses Konzept nicht weitestgehend da lässt, wo es hinpasst – im Mittelalter, beim Duell um die Ehre und den guten Ruf einer holden Maid, über die jemand behauptet hat, er habe ihren Knöchel gesehen und sie verruchtes Luder nennt.
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