Nach einem grotesken Hin und Her zwischen einer informellen „Kenia“-Koalition (schwarz-rot-grün) wird es am 18. März im (alten) Bundestagsplenum und am 21. März im Bundesrat zur Abstimmung über eine weitreichende Änderung des Grundgesetzes kommen. In beiden Kammern ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Im Bundestag dürfte eine CDU/CSU/SPD-Koalition die Stimmen der Grünen für ihren Plan bekommen; schließlich hat man diese „grünen“ Stimmen mit einem 100-Milliarden-Klima-„Sondervermögen“ erkauft.
Die Grundgesetzänderung betrifft die Artikel 109 (3) und Art. 143h. Der Antragstext dazu liest sich reichlich kompliziert, er soll hier nicht explizit wiedergegeben werden; nachzulesen ist er hier.
Nun kommt der Bundesrat ins Spiel. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist dort alles andere als sicher, denn im Bundesrat tummeln sich Landesregierungen sehr unterschiedlicher Konstellation. Acht verschiedene Parteien sind hier in oft sehr unterschiedlicher Verbindung vertreten: die CDU achtmal, die CSU einmal, die SPD zwölfmal, die Grünen siebenmal, die FDP zweimal, ebenso die Linke und das BSW, die Freien Wähler einmal.
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