Ende März 2025 wurde der AfD-Mann Harald Laatsch von einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses durch die grüne Vizepräsidentin des Hauses, Bahar Haghanipour, ausgeschlossen. Doch das war rechtswidrig, wie das Berliner Verfassungsgericht entschied – die Entscheidung war einstimmig. Bekannt wurde dies in einer Pressemitteilung am vergangenen Freitag.
Haghanipour hatte Laatsch nach einem Kommentar im Zuge einer hitzigen Parlamentsdebatte ausgeschlossen. Laatsch hatte die Äußerung von den AfD-Rängen im Plenarsaal getätigt; sie war jedoch so undeutlich zu hören, dass sie weder in Aufnahmen zu verstehen ist noch im Sitzungsprotokoll vermerkt wurde. Doch die grüne Vizepräsidentin fühlte sich angegriffen – sie behauptete hinterher, Laatsch habe sie persönlich mit den Worten attackiert – und schloss den AfD-Politiker kurzerhand von der Sitzung aus.
Doch nun entschied das Berliner Verfassungsgericht: „Die Voraussetzungen für einen Sitzungsausschluss lagen nicht vor.“ In der entsprechenden Pressemitteilung heißt es: „Ausschlaggebend für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs war, dass das beanstandete Verhalten des Antragstellers nicht über einen Zuruf von seinem Sitzplatz aus hinausging und sich der Wortlaut weder dem Plenarprotokoll noch einem Videomitschnitt der Plenarsitzung entnehmen ließ.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











