Gerichtsurteil: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern, die sich nicht von der AfD distanzieren, ist rechtmäßig

vor mehr als 1 Jahr

Gerichtsurteil: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern, die sich nicht von der AfD distanzieren, ist rechtmäßig
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Mehreren AfD-Politikern in Sachsen-Anhalt wurde ihre waffenrechtliche Erlaubnis wegen ihrer Mitgliedschaft in der Partei entzogen. Begründet wurde dieser Schritt von der zuständigen Behörde mit der Einstufung der Partei durch den Landesverfassungsschutz, der die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft. Dadurch gelten die AfD-Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig.

Die AfD-Politiker Christian Mertens und Matthias Kleiser sowie der ehemalige AfD-Politiker Frank Pasemann sind gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis juristisch vorgegangen und verloren vor Gericht. Während Mertens und Kleiser die aktive Mitgliedschaft in der Partei vorgeworfen wird, wird Pasemann vorgeworfen, die Partei in der Vergangenheit unterstützt zu haben.

Eine Ausnahme von der pauschalen waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit hätte das Gericht nur gesehen, wenn sich die Personen „beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten“, distanziert hätten, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es nicht ausreiche, dass die Kläger jahrelang die waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben, „ohne waffenrechtlich auffällig geworden zu sein“.

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