Gerichtlich bestätigt: Nancy Faeser hasst die Meinungs- und Pressefreiheit

vor etwa 1 Jahr

Gerichtlich bestätigt: Nancy Faeser hasst die Meinungs- und Pressefreiheit
Bildquelle: Apollo News

Das Compact-Verbot war rechtswidrig – was absehbar war, wurde jetzt final durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Verbot, welches Nancy Faeser vor rund einem Jahr verkündete und vollstrecken ließ, stand der Meinungs- und Pressefreiheit fundamental entgegen.

Das Gericht stellt klar heraus, dass Faeser das Grundgesetz grob missachtet hat: „Mit einem Vereinsverbot gegen ein Presse- und Medienunternehmen“ dürfe der Schutz des Artikels fünf des Grundgesetzes, die Presse- und Meinungsfreiheit, „nicht unterlaufen werden.“ Weiter heißt es: „Eine Vielzahl der als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten.“

Eine Schande, dass eine Bundesinnenministerin, die einst einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, von einem der höchsten Gerichte daran erinnert werden muss.

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