Michael Ballweg ist in fast allem freigesprochen worden. Am Ende eines jahrelangen Prozesses voller Absurditäten bleibt nur eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung – eine geringe Strafe von 30 Tagessätzen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zentrale Vorwurf des Betrugs aber hielt vor Gericht nicht stand. Verurteilt wurde Ballweg am Ende für Ausgaben im Umfang von einmal elf und einmal acht Euro.
575.000 Euro an Spendengeldern habe der Gründer von „Querdenken 711“ für private Zwecke verwendet, hieß es. Dafür saß er monatelang in Untersuchungshaft, neun Monate, um genau zu sein – wegen einer angeblichen Fluchtgefahr. Bemerkenswert in einem Land, in dem aggressive Gewalttäter allzu gerne nach erkennungsdienstlicher Behandlung auf freien Fuß gesetzt werden. Der Staat kann noch radikale Härte zeigen – wenn er denn will.
Als Ballweg dann im April 2023 freigelassen wurde, setzte er sich übrigens nicht ab; in den über zwei Jahren seit seiner Freilassung ist er nirgendwohin geflüchtet außer in die Öffentlichkeit. Und von all den anderen Vorwürfen bleibt nun auch fast nichts übrig, der Mann ist unschuldig. Aber um Schuld oder Unschuld ging es in diesem Verfahren von Anfang an nicht. Die Verfolgung diente anderen Zwecken.
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