500 Forscher gegen EU-Chatkontrolle: Unwirksamer Kinderschutz, dafür schleichender Entzug von Grundrechten

vor 10 Monaten

500 Forscher gegen EU-Chatkontrolle: Unwirksamer Kinderschutz, dafür schleichender Entzug von Grundrechten
Bildquelle: Tichys Einblick

Die EU verletzt ihre eigene Grundrechte-Charta. Und sie weiß natürlich, dass sie das tut – obwohl man sich bei einem so komplexen Organismus schon manchmal fragen kann, ob er wirklich weiß und wissen kann, was er tut. Denn es scheint sich um so eine Art menschlicher KI zu handeln. So lesen sich zumindest die EU-Verordnungs- und Gesetzestexte in ihrer pompösen Unbelebtheit.

Die EU, oder was in ihr webt und anwest, hat sich selbst – als Gesetzgeber und Exekutive – eine Ausnahme von ihrer Grundrechte-Charta genehmigt. Konkret wird der Artikel 7 der Charta, betreffend die Achtung des Privat- und Familienlebens durch die sogenannte „Chatkontrolle 1.0“ aufgehoben. Der Artikel lautet: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.“ Oder er lautete so, als er noch galt.

Damit wurde zugleich die EU-eigene Datenschutzrichtlinie (auch ePrivacy-Richtlinie, 2002/58/EG) teilweise aufgehoben. Die Ausnahmeregelung (COM/2022/209 final) beschlossen EU-Parlament und Kommission in großer Eintracht. Es sollte schließlich um den Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte gehen, und da zählten offenbar weder die zuvor zugestandenen Grundrechte noch der Datenschutz. Eigentlich verbot auch die Datenschutzrichtlinie von 2002 das Abhören von Telefongesprächen wie auch das Abfangen von E-Mails strikt. Aber der einst pompös beschlossene EU-Datenschutz musste weichen, und den Artikel der EU-Grundrechtecharta warf man gleich mit in den Müll. Die Ausnahme bedeutete nicht nur eine Einschränkung für den EU-Datenschutz, sondern auch für das angesprochene EU-Grundrecht auf Privatleben – inklusive einer privat bleibenden Kommunikation.

Man war sich aber des provisorischen Charakters der „Ausnahmeregelung“ bewusst, und so begrenzte man sie zeitlich bis 2024. Bis dahin wollte man etwas Solideres vorgelegt haben. Aber das misslang. Und so geistert nun das Wort „Regelungslücke“ durch die EU-Beratungen zur „Chatkontrolle 2.0“, die derzeit noch umfassender als ihr Vorgänger geplant wird. Seit Juli haben sich die streng von der Öffentlichkeit abgeschirmten Beratungen intensiviert, nachdem die Dänen turnusgemäß die EU-Präsidentschaft übernommen hatten. Zugleich hat sich eine Mehrheit im Rat herauskristallisiert. Vor allem die deutsche Bundesregierung ist gerade dabei umzufallen, sie hat ihr früheres Nein in ein „Unentschlossen“ umgewandelt.

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