Ein aktueller Fall aus Bad Waldsee sorgt für Diskussionen über die Ungleichbehandlung von deutschen Arbeitnehmern und Migranten. Zwei Flüchtlinge sollten bei der SV Druck GmbH als Versandhelfer zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde arbeiten. Doch die Bundesagentur für Arbeit verweigerte die Zustimmung – mit der Begründung, dass der ortsübliche Lohn für diese Tätigkeit mindestens 14 Euro pro Stunde betragen müsse. Das berichtet die Schwäbische Zeitung.
„Bei Personen, welche sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, muss unser Amt für Migration und Integration die Bundesagentur für Arbeit insofern beteiligen, das deren Zustimmung zur beabsichtigten Beschäftigung eingeholt werden muss. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zustimmung jedoch versagt. Die Ausländerbehörde hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der fachlich nicht weisungsgebundenen Bundesagentur für Arbeit“, erklärte eine Sprecherin des Landratsamtes.
Folge: Während deutsche Beschäftigte für die gleiche Arbeit 12,82 Euro verdienen, sollten die Flüchtlinge nur bei einem höheren Stundenlohn eingestellt werden dürfen.
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