Das Berliner Finanzamt lässt die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA vorzeitig überprüfen. Im Mittelpunkt stehen die politische Kampagne für ein AfD-Verbot und die Beteiligung des Vereins an dem Bündnis „Widersetzen“, das zu Blockaden des AfD-Bundesparteitags in Erfurt aufgerufen hatte.
Das Finanzamt für Körperschaften Berlin I hat die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) zur vorzeitigen Abgabe ihrer Steuererklärungen verpflichtet. Das berichtet die taz unter Berufung auf ein Schreiben der Behörde vom 17. Juli.
Demnach bestehen Zweifel, ob der Verein weiterhin sämtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt. Das Finanzamt prüft laut dem Bericht insbesondere, ob eine „unzulässige politische Betätigung“ vorliegen könnte. In dem Schreiben werde ausdrücklich auf die „aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot“ verwiesen.
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