Im Oktober 2020 stellte das Verwaltungsgericht München in einem Urteil fest, dass die Darstellung des Attentäters von München, Farhad N., zu seinem Fluchtweg und der angeblichen Verfolgung in Afghanistan „detailarm“ und „lebensfremd“ sei, dies berichtete der Spiegel. N. hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt – doch das Gericht bestätigte die Entscheidung der Behörde.
Farhad N. hatte in seiner Asylanmeldung eine dramatische Fluchtgeschichte vorgebracht. Laut seiner Erzählung sei er ein Afghane mit tadschikischer Volkszugehörigkeit und sunnitischem Glauben, der 2016 auf dem Landweg nach Deutschland eingereist sei. Der Kläger gab an, er sei in Afghanistan von einer kriminellen Bande verfolgt worden, die den Laden seines Vaters überfallen und ihn getötet habe. Nach der Festnahme der Täter und deren späterer Freilassung habe die Bande die Familie weiter bedroht. Steine seien auf das Grundstück geworfen worden, und N. selbst sei auf dem Schulweg verfolgt worden. Die Familie habe ihm geraten, Afghanistan zu verlassen. Doch diese Geschichte scheint der Realität nicht zu entsprechen.
Der Schlüssel zu dieser Erkenntnis liegt nicht nur in den Unstimmigkeiten der Erzählung, sondern auch in der persönlichen Situation von Farhad N. In den sozialen Medien präsentierte er sich als selbstbewusster junger Mann, posierte vor Luxusautos und trug teure Kleidung. N. hatte mehrere Social-Media-Profile mit Tausenden von Followern, auf denen er einen westlichen Lebensstil zur Schau stellte – eine Darstellung, die wenig mit einem traumatisierten Flüchtling zu tun hat, der angeblich an posttraumatischer Belastungsstörung leidet und in einem Zustand psychischer Verwirrung lebt.
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