Die spanische Justiz hält sich im Fall Collien Fernandes nicht für zuständig. Das berichtet die Mallorca Zeitung mit Bezug auf den Gerichtsbeschluss, der dem Medium vorliegt. Demnach heißt es in dem auf den 8. April datierten Beschluss, dass die Anzeige von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die deutschen Behörden übergeben werde. „Es lässt sich nicht die Zuständigkeit der spanischen Gerichte aufrechterhalten“, wird aus dem Dokument zitiert. Außerdem heißt es, dass sich „bei der Prüfung der umfangreichen, von der anzeigenden Partei vorgelegten Beweise (…) die Verbindung, die der Fall mit Deutschland aufweist, als offensichtlich“ erwiesen habe.
Damit folgt das Gericht auf Mallorca sowohl der Argumentation der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Collien Fernandes wollen nach Informationen der Zeitung jedoch Einspruch gegen die Entscheidung einlegen und möglicherweise vor das Oberlandesgericht ziehen.
Begründet wird die Entscheidung vom Gericht zudem damit, dass sowohl Collien Fernandes als Klägerin als auch Christian Ulmen als Angeklagter deutsche Staatsangehörige seien, ebenso die benannten Zeugen. Zusätzlich habe Fernandes dem Gericht zufolge nur in Deutschland „den Status einer Person des öffentlichen Lebens inne, und dort könnten folglich ihr Ruhm, ihre Ehre und ihr Ansehen durch den Inhalt beeinträchtigt werden, der mutmaßlich verbreitet worden sein soll.“ Eine versuchte Argumentation von Fernandes Anwälten, dass der Fall auch auf Mallorca von Belang sein könnte, weil es dort eine große deutsche Gemeinschaft gibt, wurde von der spanischen Richterin abgelehnt, da sie „jeglicher Tragfähigkeit“ entbehre.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











