Das SPD-Innenministerium von Rheinland-Pfalz hat eine überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vorgestellt. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber ausdrücklich erklären müssen, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört zu haben. Auf der zugrunde liegenden Liste des Verfassungsschutzes soll auch die AfD geführt werden. Wer die Erklärung verweigert oder Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht eingestellt.
„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, erklärte SPD-Innenminister Michael Ebling. Bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei könne künftig ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen.
Die Regelung richtet sich dabei nicht nur an neue Bewerber, sondern betrifft auch bereits Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bei nachgewiesener Unterstützung extremistischer Bestrebungen droht ihnen die Entfernung aus dem Dienst.
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