Das Arbeitsgericht Gießen hat die Kündigung eines Volljuristen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für unwirksam erklärt. Der Mann war im Sommer 2025 entlassen worden, nachdem er in seinem Dienstzimmer der Gießener Außenstelle eine Flagge des sogenannten „Stolzmonats“ aufgehängt hatte.
Bei dem Symbol handelt es sich um eine Fahne in abgestuften Deutschlandfarben, die optisch an die mit der LGBTQ-Bewegung verbundene Regenbogenfahne angelehnt ist. Der Mann muss jetzt weiterbeschäftigt werden und hat Anspruch auf eine Zahlung von 17.000 Euro durch das Amt wegen Lohnausfalls. Das berichtet die hessenschau.
Das Gericht bestätigte, dass das Aufhängen der Flagge unzulässig war, für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung aber nicht ausreiche. Der Beamte hatte die Flagge im Juni 2025 in seinem Büro aufgehängt, in dem er regelmäßig Asylsuchende empfing. Er war im Bamf für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig.
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