Der berühmte erste Satz aus dem Kommunistischen Manifest von Karl Marx und Friedrich Engels lautet so: „Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus.“ Marx und Engels und die von ihnen geschaffene sozialistische Lehre von Hass, Umsturz und Massenmord ist in der Praxis vollständig gescheitert. Beider Wirtschafts- und Gesellschaftstheorie (der sog. „wissenschaftliche Kommunismus“ - LOL) wurde von der Geschichte eindrucksvoll widerlegt und ist ungefähr so wahr wie die Annahme, dass die Erde eine Scheibe sei. Nur in Berlin hat sich diese Ansicht noch nicht durchgesetzt. Da gilt die Erde weiter als Scheibe. Da geht das Gespenst des Kommunismus immer noch um ...
Dieses in Berlin umgehende kommunistische Gespenst nennt sich im schönsten Behördendeutsch „Vergesellschaftungsrahmengesetz“, kurz „VergRG Berlin“. Was ist mit diesem orwellschen Newspeak gemeint?
Angeführt von Kai Wegner und Franziska Giffey stellen SPD und CDU ihr Koalitionsprogramm in Berlin vor.
Das VergRG ist ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, der wiederum auf den Koalitionsvereinbarungen von CDU und SPD aus dem April 2023 basiert. In denen wurde so ganz nebenbei festgelegt, dass die Koalition den Volksentscheid vom 26. Sept. 2021 umsetzen würde. In diesem Volksentscheid haben 59,1 Prozent der Berliner Folgendem zugestimmt: „Der Berliner Senat wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um Immobilienunternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften und deren Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.“
Dieser Satz und die damit verbundenen Maßnahmen sind ein solcher Hammer, dass der Berliner CDU bislang der Mut fehlte, diese katastrophale Koalitionsvereinbarung in die Tat umzusetzen. Aber jetzt möchte die SPD das Thema unbedingt forcieren, weshalb der Entwurf für das Vergesellschaftungsrahmengesetz an die Medien durchgestochen wurde. Wenn das ganze Vorhaben an der großen Glocke hängt – so die Logik der SPD –, dann werden die Enteignungen per Gesetz schon kommen.
Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, ob so etwas überhaupt geht, ob also der Berliner Senat einfach per Gesetzesbeschluss Hunderttausende Wohnungen enteignen darf, fragen wir uns zuerst: Was steht in diesem Gesetzesentwurf überhaupt drin? Was soll denn enteignet werden? Wem gehören die zu enteignenden Häuser und Grundstücke? Wer soll diese Enteignungsorgie eigentlich bezahlen? Und von wo kommt überhaupt das Geld dafür her?
Enteignet werden sollen zuerst einmal Mietwohnungen, in Summe 220.000 bis 240.000, die Wohnungsunternehmen gehören, welche mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen. Betroffen wären die folgenden Unternehmen: Vonovia SE (42.000 Wohnungen), Deutsche Wohnen SE (110.000), Akelius Residential AB (13.000), Heimstaden Bostad AB (23.500), Grand City Properties S.A. (10.000), TAG Immobilien AG (10.000) und Covivio (14.000). Diese Unternehmen gehören überwiegend internationalen Investoren, Pensionsfonds und börsennotierten Gesellschaften. Vonovia und Deutsche Wohnen sind mehrheitlich im Besitz großer institutioneller Anleger wie BlackRock und der Norges Bank, Heimstaden gehört einem norwegischen Milliardär (Ivar Tollefsen), während Akelius, Grand City, TAG und Covivio ebenfalls von Fonds und Finanzinvestoren kontrolliert werden. Diese Unternehmen besitzen in Summe ca. 14 Prozent (220.000 von 1,6 Millionen) aller Berliner Mietwohnungen.
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