Staatliche Leistungen sollen nicht zweckentfremdet werden – das ist der Zweck hinter der nun bundesweiten Bezahlkarte. Jede Kommune hat inzwischen das Recht, diese Karte einzuführen. Ausgegeben wird die Bezahlkarte dann an volljährige Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Karte unterbindet in NRW etwa die Bezahlung von Glücksspiel, von sexuellen Dienstleistungen und erlaubt nur eine Barabhebung in Höhe von 50 Euro pro Monat. Auch Überweisungen ins Ausland sind blockiert.
Der Bürgermeister der Stadt Langenfeld in Nordrhein-Westfalen, Frank Schneider (CDU), erklärt in einem Brandbrief an Migrationsministerin Josefine Paul (Grüne), dass die Bezahlkarte in seiner aktuellen Form sinnlos sei. Denn: Mit der uneingeschränkten SEPA-Funktion können Überweisungen mindestens innerhalb Deutschlands getätigt werden. So gelangen Überweisungen uneingeschränkt über ein Drittkonto auch ins Ausland. Migranten können sich das Geld auch auf ihr eigenes Girokonto überweisen. Die Überweisungsfunktion haben nach NIUS-Informationen fast alle Bezahlkarten in Deutschland.
Josefine Paul ist seit 2022 Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen im Kabinett Wüst
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











