Das Urteil ist gerade in seiner Zwiespältigkeit eine kleine Sensation. Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin II kritisiert in ihrem Urteil die Berichterstattung des Handelsblattes. Im Grunde bescheinigt die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin II in ihrem Urteil den Innenminister von Thüringen, einem Herrn Maier von der SPD, dass er zu oft die James Bond Verfilmung „Liebesgrüße aus Moskau“ gesehen hatte und das Handelsblatt die Nacherzählung des Films für bare Münze nahm. Das Handelsblatt hatte unter der Überschrift „Spionage im Auftrag des Kremls? SPD-Innenminister schlägt Alarm“, Maiers Vermutungen über eine angebliche Spionagetätigkeit der AfD im Auftrag Putins wiedergegeben.
Um es vorweg zu sagen, ein Ian Fleming sitzt nicht im Handelsblatt, denn bleiern Deutsch versuchte das Handelsblatt zu insinuieren, dass die AfD für Putin spionieren und dazu auch noch ihre Rechte als Parlamentsfraktion ausnützen würde, was nur die Schlussfolgerung zulässt, dass die Demokratie abgeschafft werden muss, weil sie Putin nutzt.
Man mochte es kaum glauben, aber der Genosse Maier aus Thüringen hält ein bisschen verschwörungstheoretisch nun auch parlamentarische Anfragen für Spionage, denn, so erklärte er dem Handelsblatt: „Schon seit geraumer Zeit beobachten wir mit zunehmender Sorge, dass die AfD das parlamentarische Fragerecht dazu missbraucht, gezielt unsere kritische Infrastruktur auszuforschen.“
ERFURT: Beben bei AfD-Parteitag! Macht verschiebt sich! Eskalation bei Protesten I WELT STREAM











