Fischer sagt, er klage aus Sorge um den Bestand unserer rechtsstaatlichen Demokratie, die wir hier seit 1949 aufgebaut haben, die aber, wie auch im Ausland bemerkt, in den letzten zehn Jahren immer kräftiger beschädigt worden ist. Unregelmäßigkeiten und grobe Verstöße gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik hätten sich in einer Weise gehäuft, die an der Bestandskraft von Wahlen zweifeln lasse.
Im Rückgriff auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erinnert Fischer an die fundamentale Bedeutung der Wahrheit. Täuschungen und Desinformation stellen eine erhebliche Verletzung der vom Grundgesetz verlangten Freiheit und Gleichheit des Wahlrechts dar. Die Integrität der Willensbildung sei betroffen, wenn amtliche Stellen das Wahrheitsgebot nicht beachten. Als Rahmenbedingung sozialer Kommunikation sei Wahrheit auch und gerade im Wahlkampf unentbehrlich. Mit seinem Eintretern für die freiheitlich demokratische Grundordnung habe sich der Gesetzgeber für einen freien und offenen Prozess der Meinungs- und Willensbildung entschieden, der durch falsche, einseitige und unvollständige Aussagen verzerrt werde.
Fischer erinnert daran, dass hunderttausende, mindestens 200.000 Stimmen keinen Eingang in das Wahlergebnis gefunden haben, weil die zeitlichen und postalischen Voraussetzungen durch die Wahlbürokratie nicht gewährleistet waren oder nicht funktionierten. Den Hinweis, dass die Wahl unter einem erheblichen Zeitdruck anberaumt wurde, lässt Fischer nicht gelten. Dass Wahlen kurzfristig angesetzt werden könnten oder müssten, sei keine Neuigkeit und allgemein bekannt, der Verstoß gegen das Wahlrecht also offensichtlich. Alle Wahlberechtigten müssten in der Lage sein, ihre Stimme abzugeben, alles andere führe zu einer Verfälschung des Wahlvorgangs
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