Urteile gegen Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig

vor 10 Monaten

Urteile gegen Björn Höcke wegen NS-Parole rechtskräftig
Bildquelle: Apollo News

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Thüringen, Björn Höcke, ist rechtskräftig wegen der Verwendung einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Hintergrund waren zwei Vorfälle, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ entweder selbst ausgesprochen oder sein Publikum zum Rufen animiert hatte.

Bei der Losung „Alles für Deutschland“ handle es sich nach Ansicht des Gerichts um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs strafbar ist.

Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker für die Parolen zuvor zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil ist jetzt bestätigt. Höcke selbst hatte die Vorwürfe vehement abgestritten.

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