Die Beweislastumkehr oder: Vom Recht zum Verdacht

vor 8 Monaten

Die Beweislastumkehr oder: Vom Recht zum Verdacht
Bildquelle: Tichys Einblick

Selten hat ein Angriff auf die Freiheit nicht mit einem moralisch unanfechtbaren Satz begonnen: „Wir wollen nur das Böse (das Virus, den Terror, die Demokratiefeinde) bekämpfen! Wer sich nichts hat zuschulden kommen lassen, hat nichts zu befürchten.“. So klingt auch die neue Forderung nach einer Beweislastumkehr bei unklaren Vermögenswerten:

Wer ehrlich erworbenen Reichtum besitzt, kann dies ja sicher lückenlos belegen. Clankriminalität und Geldwäsche werde hier der längste überfällige (und imho ohnehin nicht mehr zu gewinnende) Kampf angesagt. Sätze, die so beruhigend klingen wie die sanfte Hand des Staates auf der Schulter aller Rechtschaffenen, die sich allerdings schneller, als man: „Aber es ist doch nur eine Maske“ sagen kann, zu einem totalitären Würgegriff auswachsen kann.

Alexander Dobrindt möchte, so heißt es, mafiöse Strukturen austrocknen. Wer könnte da ernsthaft widersprechen? Doch das Problem liegt, wie so oft, nicht im Ziel, sondern in der Methode. Denn die Beweislastumkehr ist kein Mittel des Rechts, sondern des Misstrauens und invertiert somit dessen Sinn.

Im Rechtsstaat gilt: Der Staat muss beweisen, dass du schuldig bist.

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