Deutscher Staatsbürger darf nicht aus Großbritannien abgeschoben werden – weil er kein Deutsch kann

vor 7 Monaten

Deutscher Staatsbürger darf nicht aus Großbritannien abgeschoben werden – weil er kein Deutsch kann
Bildquelle: Apollo News

Der Fall des 25-jährigen Saleh Hussein Hamid sorgt in den britischen Medien für breite Diskussionen. Hamid, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, war im September 2022 vor einem Gericht in West Yorkshire zu 33 Monaten Haft verurteilt worden. Nach Feststellung des Gerichts war er als sogenannter „ring and bring“-Dealer tätig: Er nahm Drogenbestellungen telefonisch entgegen und lieferte Heroin, Crack und Cannabis anschließend persönlich an Kunden aus, ähnlich einem Lieferdienst.

Dabei wurde er im Rahmen einer verdeckten Operation der Polizei überführt. Auf dieser Grundlage wurde er in insgesamt acht Fällen des Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Das britische Innenministerium stufte Hamid daraufhin als „foreign criminal“ ein und ordnete seine Abschiebung nach Deutschland an.

Hamid legte gegen diese Abschiebungsanordnung Berufung ein. Seine Anwälte machten geltend, ihr Mandant sei als Kind nach Großbritannien gekommen und habe den überwiegenden Teil seines Lebens dort verbracht. Er sei sozial und kulturell in Großbritannien verwurzelt, spreche nur eingeschränkt Deutsch und habe kaum reale Bindungen nach Deutschland.

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