„Ich bin sehr ruhig und zuversichtlich. Ich habe von Anfang an gespürt, dass dieser Prozess in Gottes Händen liegt, und ich vertraue darauf, dass er ihn zu Ende bringen wird. (…) Wie auch immer das Ergebnis dieses Prozesses ausfallen mag, mein Gewissen ist rein und mein Glaube steht fest.“
Gelöst und gesammelt zugleich wirkt Päivi Räsänen, als sie sich nach dem Prozessauftakt vor dem Obersten Gerichtshof Finnlands den Fragen der Presse stellt: Zum dritten und letzten Mal musste sich die christdemokratische Abgeordnete am 30. Oktober vor Gericht verantworten. Angeklagt ist sie wegen eines Straftatbestands, der dem der Volksverhetzung entspricht – und der im finnischen Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt behandelt wird, der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ betrifft.
Grund der Anklage: Räsänen hatte in einem Tweet aus der Bibel zitiert. Und sie bekennt sich zu einem christlichen Verständnis von Ehe, Familie und Sexualität. Eine Haltung, die man nicht teilen muss – aber ist sie deshalb „Hassrede“ und strafbar?
Dass die zwölffache Großmutter mit dem warmherzigen Lächeln Hass verbreiten würde, wirkt einigermaßen unglaubwürdig. „Ich habe lediglich aus Liebe und Überzeugung das gesagt, was ich für wahr halte.“ Jeder solle „unabhängig von seinem Glauben seine tiefsten Überzeugungen frei“ äußern können, „ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen“, so Räsänen. Die Erfahrung, dass ihr Glaube, ihr Gewissen und die Bibel selbst vor Gericht gestellt wurden, bezeichnet sie als surreal, zumal in einem demokratischen Land.
„Sechseinhalb Jahre [Strafverfolgung], 13 Stunden polizeiliche Verhöre, vier Strafanzeigen, drei Gerichtsverhandlungen, 11 Richter“, fasst Paul Coleman den Umfang des Verfahrens zusammen. Und fügt schmunzelnd hinzu: Nur Gott wisse, wie viel Geld der Staat für dieses Verfahren ausgegeben hat.
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