Die gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat sich in der Vergangenheit immer wieder offen für ein AfD-Verbotsverfahren gezeigt und sich mehrfach äußerst kritisch über die Partei geäußert. Im ZDF-Podcast Lanz und Precht, von ZDF-Moderator Markus Lanz und dem Autor Richard David Precht, äußert sie hingegen des AfD-Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz ernsthafte Bedenken. Das Gutachten wurde Ende April fertig und stufte die AfD kurzzeitig bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ ein.
Brosius-Gersdorf kritisiert dabei den Vorwurf der Behörde an die AfD, an einem „völkisch-ethischen Abstammungsbegriff“ festzuhalten – das sei nicht von vornherein verfassungswidrig, so die Professorin. Dazu sagt sie: „Dass man fordert, dass wir zu einem abstammungsbasierten Staatsangehörigkeitsrecht zurückkommen, das kann man politisch für unsinnig halten, aber es ist nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist es, zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse zu differenzieren.“
Auch sonst sieht sie Teile des Berichts eher skeptisch: „Und wenn Sie schauen, was der Maßstab ist, der in diesem Bericht drinsteht für die Verfassungsfeindlichkeit, dann muss ich ehrlich sagen, der deckt sich jedenfalls mal nicht mit dem Maßstab, den wir sonst kennen“, so die Juristin. So würden sich in dem Bericht ihrer Ansicht nach zwar auch „verfassungswidrige“ Aussagen finden lassen, „allerdings auch viele, die es nicht sind“.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











