CSU-Chef Markus Söder war sich sicher: „Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte!“ Das erklärte der Bayerische Ministerpräsident selbstsicher bei der Vorstellung der Koalitionsbeschlüsse am Donnerstag in der Bundespressekonferenz. Doch diese Rhetorik macht „vielen Leuten Angst“, behauptet zumindest Bärbel Bas, die Arbeitsministerin von der SPD.
In Wirklichkeit geht es um kosmetische Änderungen am Bürgergeld, die die Union als großen Wurf verkaufen will. In erster Linie bekommt die Sozialleistung einen neuen Namen: Grundsicherung. Diesen Ausdruck kennt das Gesetz in verschiedenen Zusammenhängen zwar schon seit Jahrzehnten – insbesondere als Grundsicherung im Alter. Aber Grundsicherung an Ausländer zu zahlen, fällt eben doch leichter, als ihnen ein Bürgergeld anzuvertrauen.
Wer sich hartnäckig weigert, im Jobcenter zu erscheinen, soll mit Kürzungen der Leistungen leben müssen. Zunächst sind 30 Prozent vorgesehen. Für wenige Monate kann der Regelsatz auch ganz entfallen, wenn drei reguläre Termine nicht eingehalten werden. Das gilt aber nicht für „Härtefälle“.
Ein Härtefall liegt zum Beispiel vor, wenn das unentschuldigte Fehlen auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist. Für den Umgang mit solchen Situationen sollen Mitarbeiter im Jobcenter künftig besser geschult werden. Kinder zu haben, zählt hingegen nicht: Schon im ersten Lebensjahr soll eine Beratungspflicht für Eltern gelten. Betreuungsphasen sollen nicht mehr „zu dauerhaften Erwerbsunterbrechungen führen“.
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