Correctiv hat vor Gericht eine Niederlage gegen den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel erlitten. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in drei Fällen zu seinen Gunsten. Das Medienunternehmen und das Ehepaar Schraven hatten gegen Passagen aus Steinhöfels Buch „Die digitale Bevormundung“ geklagt. David Schraven hatte Correctiv 2014 gegründet. Svenja und David Schraven müssen nun die Kosten tragen. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg in den drei Fällen gegen Steinhöfel entschieden.
Die Gerichtsbeschlüsse des Oberlandesgerichts liegen der Welt vor. Gegenüber der Zeitung sagte Steinhöfel: „Es will einfach kein Ende mit den Skandalen dieser staatsnahen Journalismussimulanten nehmen.“ Anstatt auf Steinhöfels grundsätzliche Kritik am Unternehmen einzugehen, fokussierten Svenja und David Schraven sich bei ihren Klagen stattdessen auf Nebensächlichkeiten. Im Verfahren gegen Correctiv sah das Gericht Steinhöfels Aussage als unrichtig an, dass bei Correctiv überwiegend mit freien Mitarbeitern gearbeitet werde. Es kam zu einer Kostenaufhebung. Svenja Schraven hatte bemängelt, dass Steinhöfel in seinem Buch geschrieben hatte, dass sie in Bottrop geboren worden sei, obwohl sie in Groß-Gerau geboren wurde.
Da diese Aussage „gegenüber einer breiten Öffentlichkeit“ korrigiert worden war, hätte das Landgericht keine einstweilige Verfügung erlassen dürfen. Correctiv und David Schraven griffen außerdem Steinhöfels Aussage an, dass der „Correctiv Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ das Gehalt, das David Schraven bekomme, „beliebig aufstocken“ könne. Gemäß dem Jahresabschluss war Correctiv 2022 verschuldet.
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