Christian Ulmen geht juristisch gegen den Spiegel vor. Wie die Kanzlei Schertz Bergmann in einer Pressemitteilung erklärt, hat Ulmen „mit Schriftsatz vom 31. März 2026“ bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg „einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den SPIEGEL-Verlag anhängig gemacht“. Das Verfahren werde dort „unter dem Az. 324 O 149/26 geführt“.
Betroffen sind laut Mitteilung zwei Berichte des Magazins: die Spiegel-Printgeschichte vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ sowie der am 21. März 2026 online veröffentlichte Artikel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“.
Die Kanzlei erklärt, Ulmen wende sich „insbesondere gegen drei Aspekte der Berichterstattung“. Demnach solle der Spiegel es unterlassen, „durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet“.
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