Der Streit um den Rundfunkbeitrag hat nun das höchste deutsche Verwaltungsgericht erreicht. In Leipzig verhandeln die Richter über die Klage einer Frau aus Bayern, die sich weigert, den Beitrag an den Bayerischen Rundfunk (BR) zu zahlen. Sie wirft ARD, ZDF und Deutschlandradio vor, ihren Programmauftrag nicht zu erfüllen, sieht zu wenig Ausgewogenheit und spricht von einem „generell strukturellen Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“. Entsprechend klagte sie gegen den Beitragsbescheid des Bayerischen Rundfunks (BR), berichtet die Tagesschau.
Bei der Revisionsverhandlung vor zwei Wochen war das Interesse enorm: Rund 220 Besucher und zahlreiche Journalisten füllten den Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts bis auf den letzten Platz. Die Richter diskutierten ausführlich mit den Vertretern des BR und der Klägerin über die Frage, ob Verwaltungsgerichte überhaupt prüfen dürfen, ob die Sender ihren Auftrag erfüllen.
Der BR widerspricht der Kritik. Aus Sicht der Anstalt rechtfertigt das Programmangebot den Beitrag: „Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks den Rundfunkbeitrag rechtfertigt. Der BR ist überzeugt, dass sich daran nichts geändert hat.“ Die Sendungen stünden für Perspektivenvielfalt und breite Debattenkultur. Sabine Mader, stellvertretende Juristische Direktorin, betonte am Rande der Revisionsverhandlung, es sei selbstverständlich, dass „der Sender sich der Diskussion stellt, ob er seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, intern wie extern“.
WM 2026 in USA: Fifa-Skandal! Trump ruft Infantino an! Sperre für US-Spieler aufgehoben I WELT LIVE











