Darf der Staat AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst ausschließen? Ein entsprechender Erlass des rheinland-pfälzischen SPD-Innenministers (der Deutschland-Kurier berichtete) sorgt bundesweit für Diskussionen. Namhafte Staatsrechtler sehen darin einen schweren Verstoß gegen das Grundgesetz!
AfD-Mitglieder sollen in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst dürfen. Auch in anderen Bundesländern gibt es Überlegungen in diese Richtung. Verfassungsrechtler sind aufs Höchste alarmiert!
▶ Professor Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) sagte der „Bild“-Zeitung: „Ein pauschaler Ausschluss wegen AfD-Mitgliedschaft ist verfassungswidrig! Es kommt auf das konkrete Verhalten im Einzelfall an.“ Aber auch dafür gelte: Drastische Regierungskritik sei „selbstverständlich erlaubt“. Entsprechend habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon 1995 entschieden – damals ging es um eine Lehrerin in der kommunistischen DKP. Laut Gericht war das kein Ausschlussgrund.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











