Berlin: Zwangsabgabe für Betriebe, die nicht ausbilden

vor 3 Monaten

Berlin: Zwangsabgabe für Betriebe, die nicht ausbilden
Bildquelle: Tichys Einblick

Am 26. März 2026 verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus in 2. Lesung mit einer überwältigenden schwarz-rot-dunkelrot-grünen Mehrheit das „Berliner Ausbildungsförderungsfondsgesetz“. Hinter diesem Fonds verbirgt sich nichts anderes als eine Zwangsabgabe, die Betriebe mit mehr als zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leisten müssen, falls sie nicht ausbilden.

128 Abgeordnete der Union, der SPD, der Links-Partei und der Grünen stimmten für dieses Gesetz. 16 AfD-Abgeordnete stimmten dagegen; 4 CDU-Abgeordnete und ein Fraktionsloser enthielten sich der Stimme. Besonders heldenhaft waren die CDU-Abgeordneten, die fast komplett für das Gesetz stimmten, denn im Vorfeld gab es in der CDU-Fraktion heftigen Widerstand gegen dieses Gesetz. In einer Probeabstimmung in der CDU-Fraktion hatten sich – so die „Morgenpost“ – nur 26 der 52 Mitglieder zugunsten des Gesetzes geäußert; die anderen stimmten dagegen oder blieben der Abstimmung fern.

Worum geht es? Am 2. Juli 2025 war ein Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzumlage eingebracht worden. Federführend: Berlins (Multi-) „Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung“, Cansel Kiziltepe (SPD). Ihre Pläne einer Ausbildungsplatzabgabe gehen auf den Berliner CDU/SPD-Koalitionsvertrag 2023/26 zurück. Ziel ist bzw. war die Errichtung eines jährlichen Fonds von 75 Millionen Euro, falls bis Ende 2025 nicht mindestens 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen würden. Da dies nun nicht der Fall war, kam eben am 26. März 2026 das Gesetz.

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