Berichtspflichten beim Lieferkettengesetz werden nicht mehr kontrolliert

vor 9 Monaten

Berichtspflichten beim Lieferkettengesetz werden nicht mehr kontrolliert
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Freitagabend gab das Wirtschaftsministerium von Katharina Reiche bekannt, dass das für die Kontrolle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angewiesen wurde, bei der Anwendung des Gesetzes zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren. Konkret bedeutet dies, dass keine Unternehmensberichte zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mehr geprüft werden. Ordnungswidrigkeitsverfahren, von Ordnungswidrigkeiten, die mit der schon im Bundeskabinett verabschiedeten Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wegfallen sollen, werden eingestellt, und es werden für diese keine neuen Verfahren eröffnet. Der Schritt ist mit dem Arbeitsministerium abgesprochen.

Von den dreizehn Tatbeständen von Ordnungswidrigkeiten werden mit der geplanten Novelle neun gestrichen. Die vier übrig bleibenden Ordnungswidrigkeiten werden zukünftig nur bei schweren Verstößen mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen geahndet. Darüber hinaus wird das BAFA seine Kommunikationsaktivitäten ausbauen und den Unternehmen beispielsweise Umsetzungshilfen bereitstellen.

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