Ein 24-jähriger Afghane soll in Chemnitz wegen Totschlags und Störung der Totenruhe vor Gericht stehen. Monate vor dem Verbrechen hatte der Mann laut einem Bericht des Focus den Wunsch geäußert, freiwillig nach Afghanistan zurückzukehren – ein Vorhaben, das jedoch nie umgesetzt wurde.
Habib Rahman A. war im Jahr 2022 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Dennoch blieb er geduldet im Land. Bereits im Sommer 2024 wandte sich der 24-Jährige an die Rückkehrberatungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Am 16. Juli 2024 informierte das BAMF die Landesdirektion Sachsen über den Wunsch des Mannes, in seine Heimat zurückzukehren.
Doch es gab ein Problem: Rahman A. besaß keine gültigen Reisedokumente. „Der Betroffene verfügte nicht über ein gültiges Reisedokument, sodass zunächst erläutert wurde, was für die Beschaffung eines solchen Dokumentes notwendig ist“, sagte Ingolf Ulrich, Sprecher der Landesdirektion Sachsen (LDS), gegenüber Focus. Für die Ausstellung der erforderlichen Papiere war jedoch die Mitwirkung des Asylbewerbers nötig.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











