Der Prozess über die sogenannte „Aserbaidschan-Affäre“ droht ausgerechnet über die Feiertage zu Weihnachten und über den Jahreswechsel zu einer juristischen Schlammschlacht zu werden. Hintergrund ist der Haftbefehl gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer, den der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München am 22. Dezember erließ. Er wurde am selben Tag vollzogen und liegt NIUS vor. Fischer wurde wenige Stunden vor Heiligabend aus einer Klinik in Bad Säckingen bei Karlsruhe abgeführt.
Begründet wird die von fünf Richtern unterzeichnete Haftanordnung mit dem „unentschuldigten Fernbleiben ohne genügende Entschuldigung der Hauptverhandlung“ an zwei vorherigen Prozesstagen, sodass nicht zu erwarten sei, „dass die weitere Hauptverhandlung andernfalls ordnungsgemäß durchgeführt werden kann“. Nach § 230 Abs. 2 der Strafprozessordnung kann ein Angeklagter etwa durch die Polizei dem Gericht vorgeführt werden. Im Falle Fischers sei das allerdings wegen der Anreise von mehr als 300 Kilometern nicht praktikabel, heißt es.
Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete im Gerichtssaal des Oberlandesgericht mit seinem Anwalt Heiko Hofstätter.
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