Seit dem 1. Dezember 2024 hätte die Stelle eines Richters am Bundesverfassungsgericht neu besetzt werden müssen. Josef Christ hatte die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren erreicht. Christ war 2017 auf CDU-Ticket gewählt worden. Das bedeutet: Für Christs Nachfolge hat erneut die CDU das Vorschlagsrecht. Nun schickte die CDU Robert Seegmüller (56) ins Rennen. Seegmüller gehört seit 2015 einem der höchsten deutschen Gerichte an: dem Bundesverwaltungsgericht. Parallel dazu war er ab 2014 Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.
Eine Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht läuft zumeist ohne großes Aufsehen ab. Im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) ist festgelegt: Die jeweils acht Richter jedes der beiden Senate werden auf Vorschlag des Plenums des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Dabei ist in geheimer Wahl jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Tatsächlich wechseln sich die Parteien mit ihren Nominierungen ab. Man könnte sagen: Sie haben sich „Karlsruhe“ zur Beute gemacht. An manchen Urteilen ist das ablesbar. Aktuell gibt es jedoch Streit. Die SPD ist skeptisch, den Grünen passt CDU-Mann Robert Seegmüller gar nicht. Die Wahl, die am 30. Januar 2025 im Bundestagsplenum stattfinden sollte, wurde deshalb kurzfristig verschoben – auf Wunsch der Union. Der Grund: Die Grünen halten Seegmüller für einen Hardliner in Sachen Asylrecht. Seegmüllers Wahl wäre nun nur noch in der letzten Bundestagssitzung am 11. Februar möglich. Angesichts der aufgeheizten Asyl-Debatte ist jedoch ungewiss, ob es dazu kommt. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Neubesetzung des Postens von Josef Christ erst nach der Neukonstituierung des Bundestages im Mai oder Juni 2025 erfolgt.
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