Arbeitsamt droht mit rechtlichen Folgen: Flüchtlinge sollen mehr verdienen als andere Mitarbeiter

vor mehr als 1 Jahr

Arbeitsamt droht mit rechtlichen Folgen: Flüchtlinge sollen mehr verdienen als andere Mitarbeiter
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Eigentlich sollten im baden-württembergischen Weinberg zwei Flüchtlinge für einen Stundenlohn von 12,82 Euro bei der SV Druck GmbH angeheuert werden – doch die Arbeitsagentur schritt ein. Der Lohn müsste mindestens 14 Euro betragen, um die Arbeitsgenehmigung zu erhalten, erklärte die Behörde. Zuvor hatte eine Flüchtlingssozialarbeiterin aus Bad Waldsee im Januar bei der SV Druck GmbH angefragt, ob die zwei Flüchtlinge als Helfer im Versandbereich eingestellt werden könnten.

Die beiden Migranten, die „unbedingt arbeiten möchten“, hätten ansonsten auf staatliche Unterstützung angewiesen bleiben müssen. Das Unternehmen willigte ein und bot den Flüchtlingen Arbeitsverträge mit dem besagten Stundenlohn von 12,82 Euro an, was dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Die Arbeit sollte am 1. Februar 2025 beginnen.

Jedoch erhielt das Unternehmen am 20. Januar 2025 ein Schreiben von der Ausländerbehörde des Landratsamtes Ravensburg, in dem die Beschäftigung der Flüchtlinge untersagt wurde. Die Behörde erklärte, dass die „Beschäftigungsbedingungen nicht den ortsüblichen Rahmenbedingungen für einen Helfer in der Versandabteilung entsprechen“ und forderte einen Stundenlohn von mindestens 14 Euro. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe könne „strafrechtlich geahndet“ werden.

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