Im Staatsschutzverfahren gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten hat das Oberlandesgericht Dresden während der Verhandlung am Mittwoch konsequent durchgegriffen: Der als Zeuge geladene und bereits verurteilte Jannis R. verweigerte jede Aussage – und wurde daraufhin noch im Gerichtssaal in Beugehaft genommen.
Wie zunächst die taz berichtete, hatte sich der Zeuge geweigert, zur Sache auszusagen. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch das Gericht blieb er bei seiner Haltung und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, obwohl er als bereits rechtskräftig Verurteilter grundsätzlich zur Aussage verpflichtet gewesen wäre.
Das Gericht wertete die Verweigerung als unzulässig und ordnete daraufhin umgehend Beugehaft an. Diese Maßnahme dient grundsätzlich dazu, Zeugen zur Aussage zu bewegen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die Entscheidung wurde noch während der laufenden Sitzung verkündet und umgesetzt. Mit der direkten Inhaftierung im Gerichtssaal setzte der Senat ein deutliches Signal: Die Mitwirkungspflicht von Zeugen werde in Staatsschutzverfahren strikt durchgesetzt.
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