Der von der AfD eingereichte Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 188 wurde am Donnerstagabend abgelehnt. Damit bleibt der Paragraf, der „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ gesondert unter Strafe stellt, weiter bestehen. Neben der Union stimmten auch die anwesenden Abgeordneten von SPD, Grünen und Linkspartei gegen den Antrag.
Besonders kontrovers ist der Verlauf der Abstimmung vor dem Hintergrund, dass sich mit dem Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn zuletzt ein prominentes Mitglied der CDU ebenfalls für die Abschaffung des Paragrafen stark gemacht hatte. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung bezeichnete Spahn die Regelung als kritikwürdiges „Sonderrecht“, das zuvorderst den „Mächtigen“ zugutekäme. Spahn verwies auf den allgemeinen Tatbestand der Beleidigung. „Der gilt für alle“, erklärte Spahn.
In der Bundestagsdebatte waren es nun jedoch auch Abgeordnete der Union, die den Gesetzentwurf der AfD vehement ablehnten. Der genaue Wortlaut der Reden lässt erahnen, dass die Ablehnung nicht bloß aus parteitaktischen Gründen oder aufgrund formaler Details herrührte. So sieht Carsten Müller die heutige Fassung der Regelung als Reaktion auf die Ermordung von Walter Lübcke: „Mordtaten folgten blutrünstigen Worten“, sagte er in der Debatte. Spahn selbst war während der Debatte nicht anwesend.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











