Nach dem Angriff auf einen AfD-Wahlkampfstand in Schwerte hat das Amtsgericht Schwerte das Verfahren gegen zwei Angeklagte gegen Geldauflagen eingestellt. Die Zahlungen sollen nach Medienberichten an die Organisation Sea-Watch e.V. gehen. Eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte nicht.
Nach Angaben der Polizei und übereinstimmenden Medienberichten war es am 8. Februar 2025 auf dem Werner-Steinem-Platz in Schwerte zu einer Auseinandersetzung rund um einen AfD-Wahlkampfstand gekommen. Dabei wurde der damalige stellvertretende AfD-Kreissprecher Hans-Otto Dinse gestoßen und verletzt. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen Körperverletzung ein.
Nach Angaben des Rundblicks Unna soll zudem eine weitere Person Mitglieder des Wahlkampfteams bedroht haben. Dabei sei unter anderem gefallen, man wisse, wer die Beteiligten seien, sie würden „bluten und sterben“. Die Polizei stellte die Personalien dieser Person noch vor Ort fest.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











