Die AfD muss die Geschäftsstelle ihrer Bundespartei in Berlin-Wittenau im nächsten Jahr räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag. Der Entscheidung vorausgegangen war ein langwieriger Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Vermieter der Immobilie im Berliner Nordwesten.
Der Besitzer wollte die AfD vor Ablauf des Mietvertrages aus dem Gebäude werfen. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen – das Landgericht gab dem Vermieter damit recht. Unrechtmäßig sei jedoch die fristlose Kündigung.
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