Das Verwaltungsgericht Weimar hat einer Klage der AfD gegen Thüringens Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer teilweise stattgegeben. In einem Punkt stellten die Richter einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot fest, in zwei weiteren Punkten wiesen sie die Klage ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Beanstandet wurden Äußerungen Kramers, in denen er sich wertend zur inhaltlich programmatischen Ausrichtung der Thüringer AfD geäußert hatte. Nach Auffassung des Gerichts überschritt der Verfassungsschutzchef damit die Grenzen staatlicher Neutralität im politischen Wettbewerb. Konkret ging es um Aussagen wie, eine Partei habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“, verfüge über eine „inhaltlich sowieso kaum vorhandene Programmatik“ oder bei ihr sei „das Thema selbst völlig egal“.
November 2024: Kramer spricht bei der Veranstaltungsreihe „Bornheimer Ortsgespräch“.
Das Gericht stellte klar, dass Staatsorgane angesichts der chancengleichen Beteiligung aller Parteien an der politischen Willensbildung zur Neutralität verpflichtet seien.
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