Auch AfD-Politiker Vogel scheitert mit Eilantrag

vor etwa 19 Stunden

Auch AfD-Politiker Vogel scheitert mit Eilantrag
Bildquelle: NiUS

Auch AfD-Politiker Justin Vogel ist mit seinem Eilantrag gegen den Wahlausschuss gescheitert. NIUS liegt der Beschluss des Gerichts exklusiv vor. Damit sind alle vier in Niedersachsen von der Wahl ausgeschlossenen AfD-Kandidaten mit ihren Eilanträgen vor Gericht gescheitert – und können damit nicht zur Kommunalwahl antreten. Erst nach der Wahl soll über ihre Ausschlüsse von den Kommunalwahlen entschieden werden.

Insgesamt wurden vier AfD-Politiker von den Kommunalwahlen in Niedersachsen durch die lokalen Wahlausschüsse ausgeschlossen. Alle vier gingen gegen die juristische Entscheidung vor. Vor Justin Vogel waren bereits Martin Sichert, Thorsten Moriße und Stephan Bothe mit ihren Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten gescheitert.

Jetzt lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen den Eilantrag von Vogel auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Das Gericht verwies in seinem Beschluss vom 31. August auf die Exklusivität des nachgelagerten Wahlprüfungsverfahrens. Die „eigentlich offensichtlichen Verfahrensfehler“ seien abgestritten worden, so Vogel gegenüber NIUS. Vogel sagte, er werde nun beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Beschwerde einreichen und nach der Verkündung des Wahlergebnisses einen entsprechenden Wahleinspruch einlegen.

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