Das AfD-Gutachten ist ein Blick in den Spiegel – man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser

vor etwa 1 Jahr

Das AfD-Gutachten ist ein Blick in den Spiegel – man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser
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Dieses als Verschlusssache gestempelte Dokument – gut 1.000 Seiten stark – soll belegen, dass Teile der AfD systematisch gegen zentrale Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) agieren. Am Dienstagabend veröffentlichten mehrere Medien das Papier, nachdem Anfragen abschlägig beschieden wurden. Schon die Geheimhaltung war ein Skandal: Die AfD sollte öffentlich gebrandmarkt werden, Bürger von der Mitgliedschaft abgehalten werden und politische Partner blockiert werden – und das mit Geraune und Gemurmel, das nicht belegt war. Ein paar dünne Zeilen einer Presseerklärung sollten genügen.

Es ist eine Politik mit Geheimdienstmethoden – Behauptungen werden im Verborgenen aufgestellt, aber politisch wirksam gemacht. Statt zu berichten wird mit Geheimdienstmethoden agiert. Aus dem Beobachtungsorgan Verfassungsschutz wurde damit ein Inlandsgeheimdienst, der auf Weisung des Innenministers gegen die Oppositionspartei agiert – ein ungeheuerlicher Vorgang.

Denn dass ein Geheimdienst eine große Oppositionspartei beobachtet, ist ein drastischer Eingriff in den demokratischen Prozess. Noch dramatischer, dass der Geheimdienst gezielt eingreift – ohne Begründung, ohne gerichtliche Überprüfung, ohne die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Woran erinnert das?

Und worauf stützt der Verfassungsschutz seinen Extremismus-Verdacht? Das wissen wir jetzt – aus einem Geheimdokument, dessen bloße Veröffentlichung bereits illegal ist. Das ist nicht die mediale Praxis eines demokratischen Rechtsstaats, indem wesentliche politische Fragen öffentlich verhandelt werden.

Über die AfD erfährt man nichts, was man nicht weiß oder blitzschnell googeln kann. Denn es werden nur öffentliche Zitate aneinandergereiht. Wer geglaubt hat, unter der drohenden, dräuenden, Gefährlichkeit signalisierenden Überschrift „gesichert verfassungsfeindlich“ werde etwas offenbart, eine geheime Verschwörung zum Umsturz etwa, Waffenlager, Training von Attentätern – nichts davon. Es geht um Papier, das umgewälzt wird, um Worte, aus dem Zusammenhang gerissen, um kunstvoll aufgebauschte Behauptungen und zusammengezimmerte, wacklige Konstruktionen.

Ein Beispiel: In Deutschland tobt ungehindert ein antisemtischer Kampf von Hamas-Anhängern gegen Juden, die niedergeschlagen, bedroht, beschimpft werden. Ist die AfD dabei? Nein. Zwar werden seitenlang Hamas-kritische Einlassungen des Bundesvorstandes, von Alice Weidel, Tino Chrupalla und anderen zitiert, aber die lässt das Amt nicht gelten: „Die angeführten Aussagen in Bezug auf die Ermordung und Verschleppung von Menschen durch die Hamas in Israel lassen daher die Feststellung von Anhaltspunkten für Antisemitismus in der AfD nicht entfallen.“

Das ist eine weitgehende Bewertung. Begründet wird sie nicht. Das ist Methode: Behauptungen bedrohlichster Art aufzustellen – Gegenargumente werden nicht wahrgenommen und schon gar nicht einbezogen. Denn, die Beobachtungsmenschen: Sie denken eigentlich anders, und so werden „Äußerungen“ angeführt.

„Zielobjekt dieser (angeblich antisemitischer, der Verf.) Äußerungen sind … Personen, die – wie Klaus Schwab – nicht jüdisch sind, die jedoch mit antisemitischen Negativattributen belegt und beschrieben werden, wie sie typischer- und traditionellerweise auf Jüdinnen und Juden angewendet werden. Damit wird nicht nur die Menschenwürde von Jüdinnen und Juden angetastet, sondern auch diejenige von Nicht-Juden, indem sie unter antisemitischem Vorzeichen de facto zu Juden erklärt werden.“

Wie geht das denn? Das BfV weiß wie: Es würden „mehrdeutige Begriffe kombiniert, die nur in Bezug aufeinander und/oder im konkreten Äußerungskontext als eindeutig antisemitisch erkennbar“ seien, während sie „isoliert mehrere Lesarten zulassen“. Ganz schön trickreich, diese AfD. Und: Man kann sich nicht wehren, gegen das BfV, denn es legt ja fest, was WIRKLICH gemeint ist. Dabei sind es eher abenteuerliche Wortverdrehungen des Verfassungsschutzamtes.

Einzelne Begriffe werden vom Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ chiffriert. Wer sie bewusst oder unbewusst verwendet, aus Bedacht oder einer Laune – sage oder schreibe „Umvolkung“ oder „Überfremdung“, und schon ist es geschehen: Du bist rechtsextrem, und das ist amtlich. Nur: Will man ernsthaft aus Einzelbegriffen eine Partei, die von über 20 Prozent gewählt wird, an solchen Begriffen aufhängen? Man will. Das ist die Methode der begrifflichen Denunziation. Sie funktioniert praktischerweise mit modernen Computerschreibsystemen wie dem verbreiteten „Word“ von Microsoft. Man gibt in die Suchmaske Worte wie „Blockpartei“, „Kartellpartei“, „Systempartei“ ein, und wenn ein AfD-Miglied oder -Funktionsträger sie verwendet, landet er im Körbchen „Rechtsextremismus“. Das Verfahren funktioniert blitzschnell, je gewagter die Behauptungen.

Und dann geht es los. Der sächsische Bundestagsabgeordnete Rene Bachmann teilte danach am 11. November 2023 auf Facebook einen Beitrag von David Bendels, dem Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, und schrieb hierzu:

„Hier ein weiterer Grund, um sich von den Systemmedien abzuwenden, hin zur Realität. Deshalb Deutschland Kurier statt Spiegel!“

Nun gut, eine Werbung in eigener Sache – schon wird sie umgedeutet in einen massiven Angriff.

Der Verfassungsschutz kritisiert ernsthaft, mit der Forderung, sich generell von „den Systemmedien“ abzuwenden, werde „die deutsche Medienlandschaft insgesamt … diffamiert“ (S. 568).

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