AfD-Entscheidung vor Gericht: Eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter

vor 4 Monaten

AfD-Entscheidung vor Gericht: Eine schallende Ohrfeige für alle Demokratieverächter
Bildquelle: Apollo News

Es ist ein gigantisches Stoppschild, das der Rechtsstaat gegenüber all jenen aufstellt, die ein AfD-Verbot wie auf einem Kreuzzug verfolgen. In einem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln einem Antrag der AfD stattgegeben: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht länger als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen und behandeln.

Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Doch auch der Beschluss zum Eilantrag zertrümmert mit voller Wucht die Argumente und Sprüche derer, die die laut Umfragen stärkste Partei in Deutschland verbieten wollen. Das Gericht stellt der AfD keinen Persilschein aus – macht aber mit seinem Beschluss in letzter Konsequenz deutlich, dass die Bedrohung für die Demokratie nicht von der AfD ausgeht, sondern vielmehr von jenen, die zum Schutze „unserer Demokratie“ ein Parteiverbot verfolgen.

Lediglich „einzelne verfassungswidrige Forderungen“ attestiert das Verwaltungsgericht der AfD nach der Eilprüfung. Diese würden jedoch nicht „das Gesamtbild der Partei“ prägen. „Nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung“ sei „für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei.“ Das Gericht hält auch fest: „Insbesondere besteht keine hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“

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