Der Mörder von Aschaffenburg, Enamullah O., hätte bereits 2023 aus Deutschland abgeschoben werden müssen. Die Abschiebung des 28-jährigen ausreisepflichtigen Afghanen konnte 2023 jedoch wegen eines Versäumnisses im zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht realisiert werden. Das geht aus einem vertraulichen Papier des Bundesinnenministeriums hervor, welches der Bild vorliegt.
Dem internen Papier zufolge wurde nämlich das nötige Abschiebeschreiben des BAMF, das dem Innenministerium von SPD-Ministerin Nancy Faeser unterstellt ist, an die für Enamullah O. zuständige Ausländerbehörde erst am 26. Juli 2023, mehr als einen Monat nach der Ablehnung des Asylantrags, verschickt. Die Frist für eine Rückführung nach Bulgarien, die am 3. August endete, war damit bereits fast verstrichen und zu kurz, um sie wirklich durchführen zu können. Laut dem Bericht der Bild war der Asylantrag des Afghanen schon am 19. Juni 2023 abgelehnt worden – zwischen Absage und Abschiebeschreiben lagen also mehr als ein Monat.
Ein schweres Versäumnis der Behörde, schließlich erfolgte so nicht die rechtmäßige Abschiebung nach dem Dublin-Verfahren in das erste sichere Land, in diesem Fall Bulgarien, das Enamullah O. auf der Durchreise nach Deutschland betreten hatte. Der Afghane konnte bleiben – und vergangene Woche ein zweijähriges Kind sowie einen herbeieilenden 41 Jahre alten Helfer tödlich verletzen. Enamullah O. hatte in einem Stadtpark der bayerischen Stadt eine Kindergarten-Gruppe mit einem Messer attackiert. Ohne das Behördenversagen wäre eine ordnungsgemäße Abschiebung des Afghanen nach Bulgarien vermutlich durchführbar gewesen.
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